Interne Meldestelle

Sie haben bei uns die Möglichkeit, anonym einen Rechtsverstoß zu melden. Wir versichern Ihnen, dass jede Meldung entsprechend der Bestimmungen, die sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ergeben, bearbeitet wird.

Zu diesem Zweck stellt Herr Martin Esken, den wir gemäß § 14 HinSSchG zum Hinweisnehmer der internen Meldestelle berufen haben, ein Online-Meldesystem zur Verfügung. Auf einer eigens dafür eingerichteten Internetseite finden Sie ein Kontaktformular und alle wichtigen Informationen rund um den Hinweisgeberschutz. Herr Martin Esken bearbeitet Ihre Meldung unabhängig und vertraulich und verfügt über die notwendige Fachkunde gemäß § 15 HinSchG. Außerdem sorgt er für die Wahrung des Datenschutzes, da er auch als Datenschutzbeauftragter für unser Unternehmen tätig ist.

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